Bildungsqualität sichern!
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Fast 1100 Unterschriften übergeben

Das Referendum gegen die neue Volksschulverordnung des Kantons Uri ist zustande gekommen. Am 30. Juli 2024 konnten die Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Uri (LUR) weit mehr als die für ein Referendum erforderlichen Unterschriften bei der Standeskanzlei einreichen.

Kanzleidirektor Roman Balli, LUR Präsident Sepp Wipfli, LUR Sekretärin Barbara Mattli-Lemmel, Bildungsdirektor Georg Simmen (v. l. n. r.)

Medienmitteilung LUR vom 30. Juli 2024

Referendum zur Volksschulverordnung

Fast 1’100 Unterschriften übergeben

Das Referendum gegen die neue Volksschulverordnung des Kantons Uri ist zustande gekommen. Am 30. Juli 2024 konnten die Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Uri (LUR) weit mehr als die für ein Referendum erforderlichen Unterschriften bei der Standeskanzlei einreichen.

«Wir sind sehr erfreut, dass wir innert der gesetzten Frist und trotz Ferienzeit insgesamt 1’079 gültige Unterschriften gegen die neue Volksschulverordnung sammeln konnten», sagt Sepp Wipfli, Präsident der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Uri (LUR). «Damit haben wir die Zahl der für das Referendum nötigen 450 Unterschriften um mehr als das Doppelte übertroffen. Das ist ein riesiger Erfolg für uns, und er zeigt, dass unser Anliegen von weiten Kreisen in Uri geteilt und in allen neunzehn Gemeinden mitgetragen wird.» Die gesammelten Unterschriften übergab Sepp Wipfli nun am Dienstagmorgen, 30. Juli 2024, vor dem Rathaus in Altdorf der Standeskanzlei, und zwar in Anwesenheit von Regierungsrat Georg Simmen, dem Bildungsdirektor des Kantons Uri.

Die neue Volksschulverordnung des Kantons Uri ist nach Ansicht des LUR im Grunde zwar eine in fast allen Teilen tragfähige gesetzliche Grundlage für die Urner Volksschule. In einem wesentlichen Punkt aber hatte der Landrat in der Session vom April 2024 die ihm vorgelegte Verordnung abgeändert. Dieser Punkt betrifft die Frage, wie gut die Schülerinnen und Schüler in grossen Abteilungen künftig betreut sein sollen. Erziehungsrat, Regierungsrat und die vorberatende landrätliche Kommission hatten – im Einklang mit dem Ergebnis der Vernehmlassung – in Artikel 9 Absatz 3 vorgeschlagen, dass einklassige Abteilungen ab einer Grösse von 21 sowie zwei- und mehrklassigen Abteilungen ab einer Grösse von 19 Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet werden müssen. Aufgrund dieser Muss-Formulierung hätte der Kanton künftig auch ein Drittel der Mehrkosten, die in den Gemeinden entstehen, bezahlen müssen. Der Landrat aber machte aus der Muss- eine Kann-Formulierung – und nahm den Kanton damit aus der finanziellen Verantwortung. Die Gemeinden müssten die Mehrkosten somit allein tragen. Dieser Entscheid ist für den LUR in hohem Masse unfair, denn die Volksschule ist seit jeher eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Daher ergriff der LUR das Referendum.

«Die Gemeinden haben einen berechtigten Anspruch darauf, dass der Kanton die Kosten für die Volksschule mitträgt», sagt Sepp Wipfli. «Weiter sollen sich alle Gemeinden in Uri die stärkere Ressourcierung von grossen Abteilungen leisten können; sonst leidet die Chancengerechtigkeit für die Kinder und Jugendlichen in der Volksschule.» Daher soll der Landrat mit einem Nein des Urner Volks zur neuen Verordnung verpflichtet werden, die Verordnung erneut zu behandeln und in Artikel 9 Absatz 3 die Kann-Formulierung durch die ursprünglich beantragte Muss-Formulierung zu ersetzen. «Allen Bürgerinnen und Bürgern, die uns in diesem Anliegen bisher unterstützt haben und uns auch weiterhin unterstützen, danke ich ganz herzlich», sagt LUR-Präsident Sepp Wipfli.

Kontaktperson:

Sepp Wipfli, Präsident Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR)

Telefon 079 456 45 95

E-Mail wipflisepp@bluemail.ch

Video der Unterschriftenübergabe

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