Bildungsqualität sichern!
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Gegen ein Zwei-Klassen-Bildungssystem

Die neue Volksschulverordnung ist nach Ansicht des LUR im Grunde eine in fast allen Teilen tragfähige gesetzliche Grundlage für die Urner Volksschule. In einem wesentlichen Punkt aber hat der Landrat in der Session vom 24. April 2024 die ihm vorgelegte Verordnung abgeändert. Dieser Punkt betrifft die Frage, wie gut die Schülerinnen und Schüler in grossen Abteilungen künftig betreut sein sollen. Erziehungsrat, Regierungsrat und die vorberatende landrätliche Kommission hatten – im Einklang mit dem Ergebnis der Vernehmlassung – in Artikel 9 Absatz 3 vorgeschlagen, dass einklassige Abteilungen ab einer Grösse von 21 sowie zwei- und mehrklassigen Abteilungen ab einer Grösse von 19 Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet werden müssen. Aufgrund dieser Muss-Formulierung hätte der Kanton künftig auch ein Drittel der Mehrkosten, die in den Gemeinden entstehen, bezahlen müssen. Das wollte der Landrat nicht. Der Landrat machte aus der Muss- eine Kann-Formulierung – und nahm den Kanton damit aus der finanziellen Verantwortung. Die Gemeinden haben die Mehrkosten somit allein zu tragen.

Unfaire Entscheidung:

Die Volksschule ist seit jeher eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Die Gemeinden haben daher einen berechtigten Anspruch darauf, dass der Kanton die Kosten für die Volksschule mitträgt. Weiter werden sich nun nicht alle Gemeinden die stärkere Ressourcierung von grossen Abteilungen leisten können und wollen; dadurch leidet die Chancengerechtigkeit für die Kinder und Jugendlichen in der Volksschule.

Einsatz für Fairness und Chancengerechtigkeit

Die Lehrerinnen und Lehrer Uri fühlen sich in besonderem Mass verantwortlich, dass alle Schülerinnen und Schüler in Uri eine gute und gleichwertige Volksschulbildung erhalten, egal ob sie aus finanzstarken oder finanzschwachen Gemeinden stammen. Sie wollen kein Zwei-Klassen-Bildungssystem auf dem Buckel der Kinder und Jugendlichen aufkommen lassen. Weiter erachtet es der LUR als sehr wichtig, dass sich der Kanton an den wesentlichen Aufgaben der Gemeinden in der Volksschule weiterhin angemessen finanziell beteiligt.

Referendum gegen die neue Volksschulverordnung

Aus diesen Gründen hat die Vereinsleitung des LUR in Abstimmung mit den LUR-Delegierten am 23. Mai 2024 beschlossen, das Referendum gegen die Volksschulverordnung zu ergreifen. Mit einem Nein des Urner Volks zu dieser Verordnung soll der Landrat verpflichtet werden, die Verordnung erneut zu behandeln und in Artikel 9 Absatz 3 die Kann-Formulierung durch die ursprünglich beantragte Muss-Formulierung zu ersetzen.